Unsere AGB
I. Allgemein
§ 1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RK Eventtechnik GmbH sind Bestandteil eines jedes Geschäftsvorgangs zwischen der Firma RK Eventtechnik GmbH und einem Kunden geschlossenen Vertrages. Andere Geschäftsbedingungen, besonders Miet- oder Einkaufsbedingungen sind für RK Eventtechnik GmbH auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen einschließlich etwaiger Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung durch RK Eventtechnik GmbH unwirksam. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die RK Eventtechnik GmbH von der Erfüllung geschlossener Verträge. In diesen Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen RK Eventtechnik.
§ 2 Vertrag
§ 3 Preise
§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 5 Teilnichtigkeit / Erfüllungsort / Gerichtsstand
II. Mietbedingungen
§ 1 Verspätete Rückgabe
§ 2 Transport der Mietsache
§ 3 Stornierung
Bei Auftragsstornierungen wir eine abgestufte Entschädigung fällig:
a. im ersten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 35% des Endbetrages
b. im zweiten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 60% des Endbetrages.
c. bis zur der Beladung unserer Fahrzeuge 90% des Endbetrages.
d. bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, 100%
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch RK Eventtechnik GmbH bleibt vorbehalten.
§ 4 Kaution
Der Mieter leistet für die gemieteten Geräte eine Sicherheitsleistung in individuell vereinbarter Höhe, diese wird unverzinst bei einwandfreier Rückgabe mit dem offenen Betrag verrechnet.
§ 5 Gefahrübergang
§ 6 Instandhaltung / Wartung
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die vom Hersteller verfasste Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Er ist weiterhin verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten.
§ 7 Versicherungspflicht
§ 8 Übergabe / Ausgabe der Mietsache
Die Firma RK Eventtechnik GmbH ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei der Abholung
- kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) zu seiner Identifikation vorlegen kann
- die Kaution oder Vorkasse nicht geleistet hat
- kein passendes Fahrzeug zur Abholung dabei hat. (Geschlossenes Fahrzeug; Transport nur in Flightcases und den dafür vorgesehen Transportvorrichtungen).
- sich in einem laufendes Insolvenz-, oder strafrechtlichen Verfahren befindet.
§ 9 Gefahrübergang, Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Käufer über. Erfüllungsort ist Rudersberg.
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Haftung des Mieters
III. Dienstleistung
§ 1 Personalkosten
§ 2 Stornierung
Bei Auftragsstornierungen wir eine abgestufte Entschädigung fällig:
a. im ersten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 35% des Endbetrages
b. im zweiten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 60% des Endbetrages.
c. bis zur der Beladung unserer Fahrzeuge 90% des Endbetrages.
d. bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, 100%
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch RK Eventtechnik GmbH bleibt vorbehalten.
§ 3 Gefahrübergang, Erfüllungsort
§ 4 Haftung des Vermieters
Die Firma RK Eventtechnik GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten sich bei der Benutzung einzelner Anlagenteile Mängel zeigen, die bei der Übergabe so nicht erkennbar waren, so haftet die Firma RK Eventtechnik GmbH gegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Vermietpreis der defekten Sache. Sollte dieser Mangel zu einem kompletten Ausfall der Anlage führen, und unsere Reparaturversuche sollten fehlschlagen, so haftet die Firma RK Eventtechnik GmbH in Höhe des vollen Vermietpreis dieser Anlage. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 5 Haftung des Mieters
Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen des Vermieters entsteht und haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der im Vertrag aufgeführten Geräte samt Zubehör (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Haftungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache, zuzüglich eventueller Zeitüberziehungen. Der Mieter ist verpflichtet, uns während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich bei RK Eventtechnik GmbH anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte zuzüglich etwaiger Nutzungsausfallkosten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von RK Eventtechnik GmbH.
III. Kaufbedingungen
§ 1 Eigentumsvorbehalt
§ 2 Lieferzeit / Lieferung
§ 3 Anzahlung
Die RK Eventtechnik GmbH hält sich vor für den Verkauf eine Anzahlung in individuell vereinbarter Höhe zu fordern.
§ 4 Gefahrübergang, Erfüllungsort
§ 5 Haftung des Verkäufers
§ 6 Gewährleistung / Rückgabe
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach Warenübergang schriftlich gerügt werden. Falls ein Gewährleistungsfall eintritt, so erhält der Kunde entweder Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Vom Rückgaberecht beim Verkauf ausgeschlossen sind Gebrauchtartikel, Sonderanfertigungen sowie Verschleißartikel, Leuchtmittel und Meterware. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an die RK Eventtechnik GmbH zurück zu senden und erfolgen auf Gefahr des Kunden.